Reisepass/Visum

Ã?bersicht

Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Türkei Ja 1 Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

Anmerkung

Malta ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder können unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Identitätskarte für bis zu 90 Tage einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, Personalausweis, naschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum 12. vollendeten Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz,
(b) [1] Türkei mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die von einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Einreisevisum (bis zu 90 Tagen), Transitvisum (bis zu 5 Tagen), Flughafentransitvisum, Langzeitvisum (mehr als 90 Tage). Anfragen an die konsularischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen. Verlängerung und Neuausstellung durch die Einwanderungsbehörde (s. Aufenthaltsgenehmigung).

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde: Police General Headquarters, Immigration Department, Floriana, MT-Malta. Tel: 21 22 40 01.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt. Die Tiere müssen bei der Einreise in Quarantäne.

Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:

Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle Erklärung benötigt, dass das Tier nicht außerhalb von Ländern war, die frei von Tollwut sind.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt Malta Veterinary Services, Albertown Marsa, Tel: (+356) 25 90 50 00. Internet: http://vafd.gov.mt/).